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Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen eignen sich nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, sowie ihren Verwertungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Diese Flächen sind auch insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage geprägt und lassen auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung erkennen.

Die Bodenrichtwerte für Acker- und Grünland sind aus Verkaufspreisen abgeleitet worden und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden dar. Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Zuwegung, Ortsrandlage, Hofnähe, Grundstückszuschnitt, Grundstücksgröße - können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken. Bisher konnte aus den Daten der Kaufpreissammlung die Abhängigkeit des Kaufpreises von der Bodenzahl nachgewiesen und abgeleitet werden - die entsprechenden Umrechnungskoeffizienten werden in folgender Tabelle dargestellt.

Bonitätsumrechnungskoeffizienten als PDF - Datei (5.0 KB)

Die Bodenrichtwerte werden in der folgenden Tabelle für Ackerland mit einer Bodenzahl von 49 und für Grünland mit einer Bodenzahl von 44 Bodenpunkten angegeben. Diese Bodenzahlen entsprechen bisher dem langfristigen Durchschnittswert. Die Umrechnung auf die individuelle Bodenzahl des Bewertungsobjektes kann dann über die zuvor dargestellten Umrechnungskoeffizienten erfolgen.

Bodenrichtwerttabelle 2010 als PDF - Datei (11.6 KB)

Es wurden insgesamt 5 Bodenrichtwertzonen gebildet, die jeweils mehrere Gemeinden umfassen. Die Zonenabgrenzung orientierte sich sowohl an der Geologie und den Bodenarten, als auch an der Entfernung zu den Städten und der Höhe der Verkaufspreise. Die Bodenrichtwerte werden in €/ m² mit den wertbestimmenden Eigenschaften dargestellt ( A - Ackerland, GR - Grünland, Zahl - Bodenzahl).

Bodenrichtwertkarte 2010 als PDF - Datei (923.7 KB)

letzte Änderung: 28.04.2011 Valid XHTML 1.0 Valid CSS