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Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten

  1. Gesetzliche Grundlagen

    Die Bodenrichtwerte für den Kreis Pinneberg werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte gemäß § 196 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und gemäß §§ 14 ff der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 05. Juli 2000 (GVOBl. 2000 S. 547) ermittelt.

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  2. Allgemeine Hinweise

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Sie werden für den Wert des Grund und Bodens ermittelt, und zwar für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

    Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf 1 m² Grundstücksfläche für individuellen Wohnungsbau, Zentrumslagen, Geschosswohnungsbau oder Gewerbegebiete, wobei Voraussetzung ist, dass die jeweilige Nutzung sich im Einklang mit den bauplanungsrechtlichen Vorschriften befindet und die entsprechende Bezugsgröße zu berücksichtigen ist.

    Bodenrichtwerte stellen den Wert dar, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind je nach Art und Lage der vorhandenen Bebauung die Richtwerte zu modifizieren. Wenn im Einzelfall Abweichungen zu den Bezugsgrößen der Bodenrichtwerte (z.B. Größe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Zuschnitt) bestehen, ist eine individuelle Bewertung unumgänglich.

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  3. Bildung von Bodenrichtwertzonen

    Der Gutachterausschuss hat in den Städten und auch in den größeren Gemeinden des Kreisgebiets mehrere Bodenrichtwertzonen festgelegt. Die Abgrenzungen zwischen unterschiedlichen Richtwertzonen sind nicht als starre Grenzen zu verstehen. Grundstücke, die nahe der Grenze einer gebildeten Richtwertzone liegen, können bereits wertmäßig von der benachbarten Richtwertzone beeinflusst werden. Genauere Angaben lassen sich in einem solchen Fall nur im Rahmen einer individuellen Bewertung machen.

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  4. Zeichenerklärung

    100 €/m²    =Bodenrichtwert / m²
    600 m²    =Bezugsgröße: Grundstücksgröße
    GRZ 0,5    =Bezugsgröße: Grundflächenzahl
    GFZ 1,0    =Bezugsgröße: Geschossflächenzahl
    W    =Wohnbauflächen
    - EH =Einzelhausbebauung
    - DH =Doppelhausbebauung
    - RH =Reihenhausbebauung
    - GS =Geschossbebauung
    MI    =Mischgebiet
    G    =Gewerbeflächen
    SO    =Sonderbauflächen
    GL    =Geschäftslagen
    San    =Sanierungsgebiet
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  5. Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau

    Die Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau gelten für Grundstücke, die in "Wohngebieten" oder in "Dorfgebieten" liegen und die ortsüblich erschlossen sind. Zu jedem Richtwert ist die gültige Bezugsgröße mit angegeben. Bei anderen Grundstücksgrößen ist der Bodenrichtwert in der Regel zu modifizieren.

    In einigen Gebieten lässt die Auswertung der Kaufpreissammlung eine Unterscheidung der Teilmärkte Einzelhausbebauung, Doppelhausbebauung und Reihenhausbebauung zu.

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  6. Bodenrichtwerte für Geschossbebauung

    Die Bodenrichtwerte für die Geschossbebauung beziehen sich auf ortsüblich erschlossene Grundstücke. Bei den zum Teil angegebenen Bezugsgrößen (z.B. GFZ 1,0) handelt es sich um die Geschossflächenzahl im Sinne von § 20 der Baunutzungsverordnung.

    Für die Stadt Pinneberg wurden getrennte Bodenrichtwerte für Grundstücke in „Wohnbauflächen“ und „Gemischten Bauflächen“ ermittelt.

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  7. Bodenrichtwerte in Zentrumslage (Geschäftslage)

    Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ortsüblich erschlossene Grundstücke. Bezugsgrößen sind nicht angegeben.

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  8. Bodenrichtwerte in Gewerbegebieten und Sonderbauflächen

    Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ortsüblich erschlossene Grundstücke in Gewerbegebieten und Sonderbauflächen. Bezugsgrößen für Gewerbeflächen sind, soweit vorhanden, angegeben. Diese Werte gelten nicht für zentrumsähnliche Nutzungen (z.B. Sondernutzung für den Einzelhandel).

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  9. Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen und für Wald

    Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen und für Wald werden nicht im Internet bereitgestellt. Bitte erfragen Sie diese Werte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

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  10. Außenbereich

    Für den Außenbereich einer Gemeinde (§ 35 BauGB) wurden keine Bodenrichtwerte ermittelt. Bodenwerte hierfür sind individuell zu ermitteln. Die vom Gutachterausschuss festgelegten Abgrenzungen der Richtwertzonen sind nicht unbedingt identisch mit den Abgrenzungen zwischen dem Innenbereich (§ 34 BauGB) und dem Außenbereich (§ 35 BauGB) einer Gemeinde. Für die Festlegung dieser Abgrenzungen sind nur die Gemeinden zuständig.

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  11. Sanierungsgebiete

    In den Städten Barmstedt, Elmshorn und Wedel bestehen förmlich festgesetzte Sanierungs-gebiete (§ 142 BauGB. Auf die Ausweisung der sanierungsbedingten Anfangs- und Endwerte wurde in der Bodenrichtwertübersicht verzichtet.

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  12. Umrechnung von Bodenrichtwerten des individuellen Wohnungsbaus auf andere Grundstücksgrößen

    Die nachfolgende Tabelle bietet die Möglichkeit, die Bodenwerte des individuellen Wohnungsbaus auf andere Grundstücksgrößen umzurechnen. Die Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Pinneberg abgeleitet. Hierzu wurden 264 Verkäufe von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken ausgewertet. Ausgewertet wurden nur Grundstücke, die eine nicht teilbare Einheit bilden. Eine Umrechnung der Kaufpreise auf eine einheitliche Geschossflächenzahl (GFZ) ist nicht erfolgt (nicht GFZ-bereinigte Flächenfaktoren).

    Umrechnungskoeffizienten
    Fläche
    in m²
    Umrechnungs-
    koeffizient
    Fläche
    in m²
    Umrechnungs-
    koeffizient
    350 118 950 87
    400 113 1000 85
    450 109 1050 84
    500 106 1100 83
    550 103 1150 82
    600 100 1200 81
    650 98 1250 80
    700 95 1300 79
    750 93 1350 78
    800 91 1400 77
    850 90 1450 76
    900 88 1500 75

    Anwendungsbeispiel:

    Es soll der Bodenrichtwert für ein 850 m² großes Grundstück ermittelt werden.

    Bodenrichtwert: 150,- €/m² bei einer Bezugsgröße von 600 m²

    Bezugsgröße: 600 m² (Umrechnungskoeffizient = 100)
    tatsächliche Größe: 850 m² (Umrechnungskoeffizient = 90)
    Angepasster Bodenrichtwert bei 850 m² Grundstücksgröße:
    150,- €/m² x 90 : 100 = 135,- €/m²

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  13. Auskünfte zu Bodenrichtwerten

    Weitere Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Kreis Pinneberg, die beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein - Katasteramt - eingerichtet ist.

    Geschäftsstelle beim Katasteramt in Elmshorn Langelohe 65b
    25337 Elmshorn
    Telefon: 04121/57998−104
    Telefax: 04121/57998−113
    E−Mail: Gutachterausschuss
    Ansprechpartner:
      Gert Wamsat:
    E-Mail:
    04121/57998−104
    Gutachterausschuss

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letzte Änderung: 09.05.2011 Valid XHTML 1.0 Valid CSS