Alle Kaufverträge werden bei der Geschäftsstelle gesammelt, ausgewertet und in eine Kaufpreissammlung eingetragen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Auskünfte und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist.
Die Auskünfte und Auswertungen werden in schriftlicher Form erteilt und sind gebührenpflichtig.
Sie dienen den Sachverständigen in der Regel zur Unterstützung ihrer Gutachten als Vergleichswerte oder können z. B. an Banken, Makler oder Versicherungen zur Ermittlung des Wertniveaus abgegeben werden.
Die Daten werden anonymisiert abgegeben, so dass die Angaben nicht mit bestimmten oder bestimmbaren Personen oder Grundstücken in Verbindung gebracht werden können.
Die Auskünfte (Vergleichskauffälle) und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung können beantragt werden für unbebaute und bebaute Grundstücke, z. B. für
unbebaute Grundstücke
| Baulandflächen | landwirtschaftliche Flächen |
| individuelle Wohnbauweise | Ackerland |
| Geschossbauweise | Grünland |
| Gewerbebauland | |
oder
| bebaute Grundstücke im Realeigentum | bebaute Grundstücke im Wohn- / Teileigentum |
| Einfamilienhäuser | Eigentumswohnungsanlagen |
| Doppelhaushälften | Wohn- und Geschäftshäuser |
| Reihenhäuser | Büro- und Geschäftshäuser |
| Mietwohnungen- /Gewerbeobjekte | |
Beispiele für Auszüge und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung für unbebaute und bebaute Grundstücke
Die Gebühren für Vergleichskauffälle und Auswertungen aus den Kaufpreissammlungen richten sich nach der Gebührensatzung des Kreises Ostholstein.
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung betragen die Gebühren 3 € je Kauffall zuzüglich 25 €. Für Auswertungen aus der Kaufpreissammlung entstehen zusätzlich 25 €.