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Gebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein

Die Gebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses richten sich nach der Gebührensatzung des Kreises Ostholstein.

Die Einsicht in die im Internet veröffentlichten Bodenrichtwerte oder sonstigen Informationen ist gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte oder Auszüge sind gebührenpflichtig. Die nachfolgend angegebenen Gebühren (Auszug aus der Gebührensatzung) beziehen sich auf den Stand vom 1.1.2006.

Schriftliche Auskünfte und Auszüge aus dem Nachweis der Bodenrichtwerte für Bauland- sowie für Acker- und Grünlandflächen

BodenrichtwerteGebührenBemerkung
zonaler Bodenrichtwert (Einzelwert)25 €analoger Auszug
für jeden weiteren Bodenrichtwert3 €
zonale Bodenrichtwerte für Baulandflächen von einzelnen Gemeinden oder Ostholstein gesamt25 € - 80 €Tabellenübersichten
Bodenrichtwerte für Acker- und Grünlandflächen von einzelnen Regionen oder Ostholstein gesamt25 € - 80 €Tabellenübersichten
zonale Bodenrichtwerte für Bauland- sowie für Acker- und Grünlandflächen von Ostholstein gesamt (auf CD)120 €
  • digitale Bodenrichtwertkarte mit Bodenrichtwerten (Java und Javascript erforderlich)
  • Bodenrichtwerte als PDF-Dokument (ohne Grafik)
  • Bodenrichtwerte für Acker- und Grünlandflächen (ohne Grafik)
  • alle Internetinformationen des Gutachterausschusses

Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Mit dem Erwerb der CD erhält der Käufer eine Einzelplatzlizenz und ist berechtigt, das Programm sowie die Karten und Daten auf einem einzigen Computer ausschließlich zur eigenen Nutzung einzusetzen. Programm, Karten, Daten und Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten die internationalen Copyrightbestimmungen. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung (mit Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gem. §§ 53,54 URG) sind untersagt. Die Speicherung der Daten in Dateisystemen zur Weitergabe für fremde Zwecke ist nicht gestattet.

Schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung von bebauten oder unbebauten Objekten

Um sich eine Übersicht über das Wertniveau von unbebauten oder bebauten Objekten (z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Wohnbauflächen) zu verschaffen, ist es möglich, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ostholstein anonymisierte Auszüge aus der Kaufpreissammlung (Vergleichswerte) anzufordern. Diese enthalten die der Geschäftsstelle bekannten Daten aus geschlossenen Kaufverträgen, z. B. Kaufpreis, Wohnfläche, Baujahr oder Verkaufjahr. Dazu geben Sie bitte die Ihnen bekannten Merkmale von dem Sie interessierenden Objekt an, damit vergleichbare Kauffälle aus der Kaufpreissammlung herausgefiltert werden können.

Sachverständige benötigen diese Vergleichswerte in der Regel, um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen.

je ObjektGebührenBemerkung
Grundgebühr25 €analoger Auszug
zuzüglich je Kauffall3 €

Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Bei 10 Kauffällen entstehen somit Gebühren von 55 € (25 € Grundgebühr und 30 € für die Kauffälle).

Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Erstattung von Verkehrswertgutachten ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert des rechtlich unbelasteten Grundstücks.

Beispiele zuzüglich der gesetzlichen MWSt.:

VerkehrswertGebühr für ein unbebautes GrundstückGebühr für ein bebautes Grundstück
50.000 €540 €675 €
75.000 €635 €788 €
100.000 €710 €890 €
125.000 €785 €990 €
150.000 €855 €1080 €
200.000 €990 €1255 €
250.000 €1125 €1430 €

Hinzu kommen Auslagen für Reisekostenaufwand incl. Fahrtkosten der Ausschussmitglieder sowie Fotos (ca. 80 € je Gutachten) zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

Gebühren für über die Normalfälle hinausgehende Gutachten, z. B. Gutachten über Rechte an Grundstücken oder für mehrere Stichtage werden besonders berechnet.

letzte Änderung: 05.01.2009 Valid XHTML 1.0 Valid CSS