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| Bodenrichtwerte | Gebühren | Bemerkung |
|---|---|---|
| zonaler Bodenrichtwert (Einzelwert) | 25 € | analoger Auszug |
| für jeden weiteren Bodenrichtwert | 3 € | |
| zonale Bodenrichtwerte für Baulandflächen von einzelnen Gemeinden oder Ostholstein gesamt | 25 € - 80 € | Tabellenübersichten |
| Bodenrichtwerte für Acker- und Grünlandflächen von einzelnen Regionen oder Ostholstein gesamt | 25 € - 80 € | Tabellenübersichten |
| zonale Bodenrichtwerte für Bauland- sowie für Acker- und Grünlandflächen von Ostholstein gesamt (auf CD) | 120 € |
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Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Mit dem Erwerb der CD erhält der Käufer eine Einzelplatzlizenz und ist berechtigt, das Programm sowie die Karten und Daten auf einem einzigen Computer ausschließlich zur eigenen Nutzung einzusetzen. Programm, Karten, Daten und Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten die internationalen Copyrightbestimmungen. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung (mit Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gem. §§ 53,54 URG) sind untersagt. Die Speicherung der Daten in Dateisystemen zur Weitergabe für fremde Zwecke ist nicht gestattet.
Um sich eine Übersicht über das Wertniveau von unbebauten oder bebauten Objekten (z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, unbebaute Wohnbauflächen) zu verschaffen, ist es möglich, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Ostholstein anonymisierte Auszüge aus der Kaufpreissammlung (Vergleichswerte) anzufordern. Diese enthalten die der Geschäftsstelle bekannten Daten aus geschlossenen Kaufverträgen, z. B. Kaufpreis, Wohnfläche, Baujahr oder Verkaufjahr. Dazu geben Sie bitte die Ihnen bekannten Merkmale von dem Sie interessierenden Objekt an, damit vergleichbare Kauffälle aus der Kaufpreissammlung herausgefiltert werden können.
Sachverständige benötigen diese Vergleichswerte in der Regel, um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen.
| je Objekt | Gebühren | Bemerkung |
|---|---|---|
| Grundgebühr | 25 € | analoger Auszug |
| zuzüglich je Kauffall | 3 € |
Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Bei 10 Kauffällen entstehen somit Gebühren von 55 € (25 € Grundgebühr und 30 € für die Kauffälle).
Die Erstattung von Verkehrswertgutachten ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert des rechtlich unbelasteten Grundstücks.
Beispiele zuzüglich der gesetzlichen MWSt.:
| Verkehrswert | Gebühr für ein unbebautes Grundstück | Gebühr für ein bebautes Grundstück |
|---|---|---|
| 50.000 € | 540 € | 675 € |
| 75.000 € | 635 € | 788 € |
| 100.000 € | 710 € | 890 € |
| 125.000 € | 785 € | 990 € |
| 150.000 € | 855 € | 1080 € |
| 200.000 € | 990 € | 1255 € |
| 250.000 € | 1125 € | 1430 € |
Hinzu kommen Auslagen für Reisekostenaufwand incl. Fahrtkosten der Ausschussmitglieder sowie Fotos (ca. 80 € je Gutachten) zuzüglich der gesetzlichen MWSt.
Gebühren für über die Normalfälle hinausgehende Gutachten, z. B. Gutachten über Rechte an Grundstücken oder für mehrere Stichtage werden besonders berechnet.
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letzte Änderung: 05.01.2009 Valid XHTML 1.0 Valid CSS
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