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Hinweis zur digitalen Bodenrichtwertkarte
Die digitale Bodenrichtwertkarte für den Kreis Ostholstein stellt die Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) des Katasteramts Ostholstein (mit reduziertem Inhalt) dar.
Soweit bei der Herstellung der Bodenrichtkarten für die einzelnen Grundstücke Straßennamen und Hausnummern dem Katasteramt Ostholstein vorgelegen und die Richtwertzonen diese Grundstücke eingeschlossen haben, werden die Bodenrichtwerte hierfür angezeigt. Suchkriterien sind Gemeindename, Straßenname und Hausnummer. Wenn Grundstücke nicht in einer Richtwertzonen liegen, erfolgt der Hinweis "ohne Richtwert".
Wenn in einer kleinen Ortschaft (Ortsteil) innerhalb einer Gemeinde dem Nutzer der Straßenname nicht bekannt ist, kann als Straßenname der Ortschaftsname gewählt werden. Es gibt dann in der Liste der Hausnummern nur die (fiktive) Hausnummer 999. Auf diese Weise erscheint der Bodenrichtwert für die Ortschaft. Der Nutzer kann somit aus der Bodenrichtwertkarte den Straßennamen entnehmen und danach gezielt nach Straße und Hausnummer suchen.
Die Karten besitzen keinen runden Maßstab, mit Hilfe der Zusatzfunktion "Messen" an der oberen Bildleiste der Bodenrichtwertkarte können jedoch - mit gewissen Ungenauigkeiten - Entfernungen oder Flächen ermittelt werden. Die genauen Entfernungen und Flächen erhalten Sie beim Katasteramt Ostholstein.
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Gesetzliche Grundlagen
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein gemäß § 196 des Baugesetzbuches vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der jeweils geltenden Fassung und gemäß § 14 ff. der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 06. Dezember 1989 (GVOBl. 1989 S. 181) in der Fassung vom 05.Juli 2000 (GVOBl. 2000 S. 547) alle 2 Jahre ermittelt.
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Zeitpunkt der Ermittlung der Bodenrichtwerte
Gemäß § 15 der o. a. Landesverordnung sind die Bodenrichtwerte zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln. Die letzte Festsetzung hat zum 31.12.2002 stattgefunden. Die nächste Fortschreibung erfolgt zum Stichtag 31.Dezember 2006.
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Allgemeine Hinweise zu den Bodenrichtwerten
Gemäß § 196 BauGB sind für jedes Gemeindegebiet auf der Grundlage der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Erschließungszustandes, mindestens jedoch für erschließungsbeitragspflichtiges oder erschließungsbeitragsfreies Bauland, zu ermitteln (Bodenrichtwerte).
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die in Euro je m² Grundstücksfläche (€/m²) angegeben werden. Sie werden für den Wert des Grund und Bodens ermittelt und zwar für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein baureifes Bodenrichtwertgrundstück, für das Erschließungsbeiträge, Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz, Ausgleichsbeträge nach § 154 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen nach § 135 a BauGB nicht mehr erhoben werden.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein hat für jede Gemeinde Bodenrichtwerte von Grundstücken für individuelle Bauweise (W), Grundstücke für Geschossbauweise (Gb) und Gewerbebauflächen (Gw) ermittelt, soweit diese baulichen Nutzungen in nennenswertem Umfang vorkommen.
Bodenrichtwerte für Rohbauland oder Bauerwartungsland sind nicht ermittelt worden.
Soweit weitergehende, wertbeeinflussende Merkmale bekannt sind, wird unterschieden nach folgenden Kriterien:
- Bezugsgrundstücksgröße
- Geschossflächenzahl GFZ
- Grundflächenzahl GRZ
- Art der baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung (z. B. W = Wohnbauflächen; M = gemischte Bauflächen)
- Bauweise (o = offen; g = geschlossen)
- Anzahl der Geschosse
Insbesondere in den Städten und größeren Gemeinden hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein verschiedene Bodenrichtwertzonen festgelegt. Sie bezeichnen jeweils ein Gebiet mit gleichartigen Strukturen, auf die sich der Bodenrichtwert bezieht. Diese Zonenabgrenzungen sind nicht als absolute Trennlinien mit flurstücksgenauer Abgrenzung zu verstehen. Grundstücke, die nahe der Grenze zu einer anderen Wertzone liegen, können in ihrem Wert bereits von der benachbarten Wertzone beeinflusst werden.
Innerhalb der Bodenrichtwertzonen können Zu- oder Abschläge auf die jeweiligen Bodenrichtwerte bedingt durch Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Eigenschaften wie Grundstücksgröße, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand oder Zuschnitt gerechtfertigt sein.
Im Bedarfsfall kann ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte (gebührenpflichtig) beantragt (Antragsberechtigte siehe § 193 BauGB) werden.
Bodenrichtwerte werden grundsätzlich ohne Wertbeeinträchtigung durch mögliche Altlasten ausgewiesen, ferner berücksichtigen sie nicht die Auswirkungen des Denkmalschutzes.
Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
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Bodenrichtwerte für individuelle Wohnbauweise (W)
Die Bodenrichtwerte der Wohnbauflächen für die individuelle Wohnbauweise (W) beziehen sich auf baureife, ortsüblich erschlossene Grundstücke. Die Basisgröße eines solchen Grundstücks liegt in der Regel bei 800 m². Bei anderen Grundstücksgrößen können Bodenrichtwerte hilfsweise auf andere Bezugsgrößen unter Anwendung der nachstehenden Tabellen umgerechnet werden.
Bodenrichtwerte für Reihenhaus- und Seegrundstücke sind nicht ermittelt worden. Hierfür gelten meist besondere Verhältnisse.
Umrechnung bei individueller Wohnbauweise
Fläche m ² | Umrechnungs- koeffizienten | Fläche m ² | Umrechnungs- koeffizienten |
| 450 | 138 | 1100 | 81 |
| 500 | 130 | 1150 | 78 |
| 550 | 123 | 1200 | 76 |
| 600 | 118 | 1250 | 73 |
| 650 | 112 | 1300 | 71 |
| 700 | 108 | 1350 | 69 |
| 750 | 103 | 1400 | 67 |
| 800 | 100 | 1450 | 65 |
| 850 | 96 | 1500 | 63 |
| 900 | 93 | 1550 | 61 |
| 950 | 89 | 1600 | 59 |
| 1000 | 86 | 1650 | 57 |
| 1050 | 84 | 1700 | 55 |
| Beispiel für eine Umrechnung: | |
| Bodenrichtwert | 105,-- €/m ² |
| Bezugsgröße | 800 m ² (Umrechnungskoeffizient = 100) |
| tatsächliche Größe | 600 m ² (Umrechnungskoeffizient = 118) |
umgerechneter Bodenrichtwert bei 600 m ² Grundstücksgröße:
105,-- €/m ² x 118 : 100 = 124,-- €/m ²
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Bodenrichtwert für Geschossbauweise (Gb)
Die Bodenrichtwerte für Geschossbauweise (Gb) beziehen sich auf ortsüblich erschlossene, unbebaute Grundstücke. Sie gelten in der Regel für eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8.
Die nachfolgende Tabelle ermöglicht die Umrechnung in Bezug auf eine unterschiedliche Geschossflächenzahl. Diese Tabelle ist in den Wertermittlungsrichtlinien 2002 vom 19. Juli 2002 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. Dezember 2002, Nr. 238 a, ISSN 0720 - 6100) als Anlage 11 abgedruckt.
| GFZ | Umrechnungs- koeffizienten | GFZ | Umrechnungs- koeffizienten |
| 0,4 | 0,66 | 1,1 | 1,05 |
| 0,5 | 0,72 | 1,2 | 1,10 |
| 0,6 | 0,78 | 1,3 | 1,14 |
| 0,7 | 0,84 | 1,4 | 1,19 |
| 0,8 | 0,90 | 1,5 | 1,24 |
| 0,9 | 0,95 | 1,6 | 1,28 |
| 1,0 | 1,00 | 1,7 | 1,32 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehende Tabelle im gesamten Bundesgebiet abgestimmt ist. Regionale Besonderheiten, welche den Kreis Ostholstein betreffen können, sind dabei nicht berücksichtigt worden.
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Bodenrichtwerte in Gewerbebaugebieten (Gw)
In den Gewerbebaugebieten sind Bodenrichtwerte für Gewerbebauflächen mit dem Buchstaben Gw gekennzeichnet. Es sind i. d. R. zusammenhängende Gewerbebaugebiete gemeint und nicht die in den Geschäftszentren gewerblich genutzten Grundstücke.
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Erläuterung zu den Abkürzungen und Angaben in der Bodenrichtwertkarte
- Für folgende Nutzungen können Angaben innerhalb einer Richtwertzone verzeichnet sein:
W = individuelle Wohnbauweise
Gb = Geschossbauweise
Gw = Gewerbebauflächen
- Angabe des Bodenrichtwerts in €/m²:
Beispiel: W 100 Gb 140 Gw 40
Erläuterungen:
Individuelle Wohnbauweise (W)=100 €/m² Geschossbauweise (Gb)=140 €/m² Gewerbebaufläche (Gw)=40 €/m²
- Hinweis:
Liegt ein Grundstück in mehr als einer Richtwertzone, ist eine individuelle Bewertung vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Richtwertgrenzen nicht um starre, sondern fließende Übergänge handelt.
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Bodenrichtwertangaben für das ausgewählte Grundstück
Die Bodenrichtwerte für ein ausgewähltes Grundstück werden im eingeblendeten Rechteck in folgender Form dargestellt:
1. Zeile : Straße innerhalb einer Gemeinde
2. Zeile : Straße und Hausnummer
3. Zeile : Angaben zum Bodenrichtwert
Beispiel:Euro/m²: W=100 bei 800 m² W M o I GRZ 0,25 | Gb=140 W M o g GFZ 0,8 | Gw=40
Erläuterungen :
- 100 €/m² für individuelle Wohnbauweise bei 800 m² Grundstücksgröße für Wohnbauflächen (W) und gemischte Bauflächen (M), offene Bauweise, eingeschossig, Grundflächenzahl GRZ = 0,25
- 140 €/m² für Geschossbauweise für Wohnbauflächen (W) und gemischte Bauflächen (M), offene oder geschlossene Bauweise, Geschossflächenzahl GFZ = 0,8
- 40 €/m² für Gewerbebauflächen
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Auskünfte
Mündliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten im Kreis Ostholstein erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Frau Margret Hansen (Tel. 04361-51 75 24), Herrn Hors Ewerlin (Tel. 04361-51 75 23) und Herrn Hans-Werner Müller (Tel. 04361-51 75 25) im Katasteramt Ostholstein, Markt 13-15, 23758 Oldenburg.
Schriftliche Anträge zu Auskünften aus den Bodenrichtwerten (kostenpflichtig, siehe Gebührensatzung) richten Sie bitte an die o. g. Adresse per Briefpost, per Telefax (04361-54 75 73) oder per Email (Gutachterausschuss Ostholstein).
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