Die Gebühren richten sich nach der Satzung der der Stadt Neumünster über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Neumünster und über die Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses vom 06.05.2008
Den Anlagen können Sie die Gebühren für die Erstattung von Gutachten, von schriftlichen Bodenrichtwertauskünften, von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und weiteren Leistungen des Gutachterausschusses entnehmen.
Gebührensatzung 2008 als PDF - Datei (66.5 kB)