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Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Landwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Flächen eignen sich nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, sowie ihren Verwertungsmöglichkeiten in absehbarer Zeit nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. Diese Flächen sind auch insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage geprägt und lassen auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung erkennen.

Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen (Acker- und Grünland) und forstwirtschaftliche Flächen sind aus Verkaufspreisen abgeleitet worden und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden dar. Abweichungen in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Zuwegung, Ortsrandlage, Hofnähe, Grundstückszuschnitt, Grundstücksgröße - können Abweichungen vom Bodenrichtwert bewirken.

Die Bodenrichtwerte nach dem Stande vom 31.12.2010 für land- und forstwirtschaftliche Gründstücke betragen:

  • Forstwirtschaftliche Flächen (Wald): 0,70 €/m² (ohne Baumbestand)
  • Landwirtschaftliche Flächen: 1,50€/m²
letzte Änderung: 05.05.2011 Valid XHTML 1.0 Valid CSS