Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck erstattet
Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Rechte an
Grundstücken. Zur Feststellung des Verkehrswertes benutzt er die Kaufpreissammlung ,
die ermittelten Bodenrichtwerte und anderer zur Wertermittlung erforderlicher Daten.
Die Gutachten werden auf Antrag z.B. der Eigentümer von Grundstücken und der
Inhaber von anderen Rechten am Grundstück erstellt. Die Anfertigung der Gutachten ist kostenpflichtig.
Die Kosten für die Anfertigung von Verkehrswertgutachten ergeben sich aus den Angaben
zu Tarifstelle 1 der Gebührensatzung.
Gebühren für über diese Normalfälle hinausgehende Gutachten
(z.B. Gutachten über Rechte an Grundstücken) sind bei dem jeweiligen Gutachterausschuss zu erfragen.
Beispiel:
Es sollen die Gebühren für die Bewertung eines bebauten Grundstücks ermittelt werden.
Der Gutachterausschuss hat einen Verkehrswert von 200.000 € festgelegt. Aus der Staffel B für
bebaute Grundstücke sind daher folgende Werte zu entnehmen:
| 3,4 v.T. des Wertes 200.000 | entspricht | 680,00 € |
| zuzüglich | 375,00 € |
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| Summe | 1055,00 € |
| Umsatzsteuer z.Zt. 16% | entspricht | 168,80 € |
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| Betrag | 1223,80 € |
Das Gutachten kostet 1223,80 €, zuzüglich der notwendigen Auslagen (z.B. zur Beschaffung der Kataster- oder Bauunterlagen oder die Fahrkosten).