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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Flensburg erstattet Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken. Zur Feststellung des Verkehrswertes nutzt er die Kaufpreissammlung ,die ermittelten Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Die Anfertigung der Gutachten ist kostenpflichtig. Die Kosten für die Anfertigung von Verkehrswertgutachten ergeben sich aus der Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (hier für die Tätigkeiten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte) vom 04.05.2006, 2. Nachtragssatzung vom 07.05.2009.

Die Gutachten werden auf Antrag z.B. der Eigentümer von Grundstücken und der Inhaber von anderen Rechten am Grundstück erstellt.

Die Anfertigung der Gutachten ist kostenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.

Beispiele für die Gebühr von bebauten Grundstücken:

VerkehrswertGebühr
100.000 €890 €
150.000 €1080 €
200.000 €1255 €
250.000 €1430 €

Gebühren für über diese Normalfälle hinausgehende Gutachten (z.B. Gutachten über Rechte an Grundstücken) sind bei dem jeweiligen Gutachterausschuss zu erfragen.
letzte Änderung: 20.07.2011 Valid XHTML 1.0 Valid CSS