Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Flensburg erstattet
Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Rechte an
Grundstücken. Zur Feststellung des Verkehrswertes nutzt er die Kaufpreissammlung ,
die ermittelten Bodenrichtwerte und andere zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Die Gutachten werden auf Antrag z.B. der Eigentümer von Grundstücken und der
Inhaber von anderen Rechten am Grundstück erstellt.
Die Anfertigung der Gutachten ist kostenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
Beispiele für die Gebühr von bebauten Grundstücken:
| Verkehrswert | Gebühr |
| 100.000 € | 700 € |
| 150.000 € | 885 € |
| 200.000 € | 1055 € |
| 250.000 € | 1225 € |
Gebühren für über diese Normalfälle hinausgehende Gutachten (z.B. Gutachten über Rechte an Grundstücken) sind bei dem jeweiligen Gutachterausschuss zu erfragen.